
Schülerjobs in der Schweiz - welchen wirst du machen?
- Für wen sind Jobs für Schüler geeignet?
- Jobs ab 13: Was ist erlaubt?
- Jobs, die man ab 15 machen darf
- Wie viel darf man als Schüler verdienen?
- Welche Arbeitszeiten gelten in Jobs für Schüler?
- Brauche ich einen Arbeitsvertrag?
- Müssen die Eltern ihr Einverständnis geben?
- Welche Jobs für Schüler gibt es?
Für wen sind Schülerjobs geeignet?


Jobs ab 13 Jahren: Was ist erlaubt?
Kinder und Jugendliche ab 13 Jahren dürfen neben der Schule oder auch zeitweise in den Ferien leichte Arbeiten verrichten. Als leichte Arbeit bezeichnet man Jobs, die keinen negativen Einfluss auf die Entwicklung, die Gesundheit und die Sicherheit des Jugendlichen haben und zudem nicht die schulischen Aufgaben beeinflussen. Ein typisches Beispiel für leichte Arbeit wäre das Verteilen von Prospekten einmal in der Woche. Dennoch ist es kontinuierlich Aufgabe der Eltern und auch der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Kinder und Jugendlichen in ihrer Arbeit nicht überfordert werden, da jeder Mensch individuelle Bedürfnisse hat.
Jobs ab 15 Jahren: Was ist erlaubt?
Auch Jugendliche ab 15 Jahren stehen unter besonderem Schutz durch den Jugendarbeitsschutz, gefährliche Arbeiten sind für sie grundsätzlich verboten. Darunter fallen Arbeiten, bei denen Jugendlichen hohem Lärmaufkommen ausgesetzt sind oder erhöhtes Unfallrisiko besteht. Erst ab 16 Jahren ist es Jugendlichen erlaubt, in Restaurants, Cafés oder Hotels zu Kellnern und so ihr Sackgeld aufzubessern. Dies gilt ebenso für Arbeiten in Kinos, Zirkussen und anderen Schaustellerbetrieben. Ab 15 Jahren ist es möglich, eine Ausbildung zu beginnen. Je nach Art der Ausbildung gelten individuelle Sonderregelungen, die von den eigentlichen Jugendschutzbestimmungen leicht abweichen können.Wie viel darf man als Schüler verdienen?

Welche Arbeitszeiten gelten in Jobs für Schüler?


Brauche ich einen Arbeitsvertrag?
Für leichte Arbeiten, wie sie Kinder und Jugendliche ab 13 Jahren durchführen können, wird oft kein Vertrag benötigt, da es sich um kleinere Arbeiten handelt, die zumeist auch in dem näheren Bekanntenkreis ausgeführt werden, wie beispielsweise Babysitten oder Gartenarbeiten. Hier reicht zumeist eine mündliche Vereinbarung, die einem schriftlichen Arbeitsvertrag gleich kommt. Dennoch ist nicht grundsätzlich davon abzuraten, einen Arbeitsvertrag aufzusetzen, der die Arbeitszeiten, die Dauer und den Lohn festlegt.Brauche ich das Einverständnis meiner Eltern?
Um als unter 18 – Jähriger arbeiten zu dürfen, ist es immer notwendig, dass das Einverständnis der Eltern vorliegt. Da Minderjährige nach dem Gesetz noch nicht geschäftsfähig sind, braucht es zwingend die Zustimmung der Eltern, wenn man sich als Jugendlicher vertraglich verpflichten will. Dabei muss das Einverständnis der Eltern nicht immer schriftlich vorliegen, auch mündliche Absprachen sind je nach Job ausreichend.Welche Jobs für Schüler gibt es?
Jobs, die Schüler ausführen können, gibt es viele. Doch nicht jeder Beruf ist für jeden gleich gut geeignet. Die eigenen Interessen, sowie Fähigkeiten und Engagement sind oft ausschlaggebend für die Jobwahl. Fast schon Klassiker Schülerjobs ist das Babysitten. Am ehesten findet sich hier ein Job im Bekanntenkreis, da so auch ein höheres Mass an Vertrauen gegeben ist. Ebenso beliebt ist Nachhilfe geben. Ob Mathe, Musik oder Rechtschreiben, indem man anderen Schülern beim Lernen unter die Arme greift, lässt sich schnell das Sackgeld aufbessern. Auch Kellner- oder Promoter – Jobs sind begehrt bei Schülern ab 16 Jahren. Bequem von zu Hause aus lassen sich auch weitere Arbeiten ausführen. Online-Umfragen, Verfassen von Texten für Internetseiten oder bewerten von Produkten sind Möglichkeiten, sich ein Zubrot in Heimarbeit zu verdienen.